AOS in Brandenburg

Hallo zusammen,

wir sind Eltern eines gutmütigen, eher verträumten und keineswegs zu wilden Sechsjährigen Jungen, mit dem wir vor kurzen nach Brandenburg gezogen sind. Seine Schuleignung wurde ihm in Bezug auf seine mögliche Schule mit Flexklasse im Rhein-Main-Gebiet beschieden.
Wir haben ihn im Sommer letzten Jahres in die erste Klasse einer Regelschule mit 600 Schülern einschulen lassen. Die Schule ist, wie so viele Im Land, ein Altbau und bis zum zulässigen Maximum mit 25 Kindern belegt, so dass es in den viel zu kleinen Klassenräume entsprechend wild zugeht.
Die Klassenleitung wird von einer Sonderpädagogin unterstützt, was im Idealfall 9 Stunden pro Woche für die Klasse bedeutet aber in der Realität durch die mangelnde Personaldecke ganz anders aussieht. Soweit die Situation, die wahrscheinlich vielen bekannt vorkommt.

Nach einem schönen Schulstart und vielen neuen Freunden für unseren Sohn wurden wir kurz vor Weihnachten das erste Mal zu einem Gespräch mit der Sonderpädagogen und der Klassenleitung gebeten, um über das Verhalten unseres Sohnes zu beraten. Zwei Tage vor diesem Termin haben wir zwischen „Tür und Angel“ durch die „leicht überfordert wirkende“ Klassenlehrerin erfahren, dass unser Sohn am Unterricht nicht teilnimmt, sich auffällig verhält und sie nun unseren Sohn „ Rund-um durchchecken lassen“ möchte. Sie hätte sich sein Verhalten lange genug angeschaut und sei der Meinung, dass sich bei ihm nichts mehr entwickelt. Außerdem haben schon alle anderen ersten Klassen eine zusätzliche Fachkraft welche nun über diesen Weg beantragt werden können – so ihre kurze Ansage.
Zu diesem Zeitpunkt hat unser Sohn Krankheits- und Unfallbedingt Von 18 Wochen nur 12 Wochen Schule mitbekommen und daher trotz Nacharbeiten einen Rückstand gehabt.
Des Weiteren gab es kurz vor den Herbstferien ein schweren Unfall im Hort an den eventuell ein anderes Kind beteiligt war, in dessen Folge ein dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt inklusive Intensivstation mit inneren Verletzungen an Leber und Niere folgte. Nach den Herbstferien war der Schulbesuch mit offener Angst verbunden, was sich aber nach einiger Zeit gelegt hat, da der Hort hier wirksam eine Versöhnung herbeigeführt hat.
Aufgrund der inoffiziell geäußerten Einschätzung, die uns sehr beschäftigt hat, fand nun der oben genannten ersten Besprechungstermin statt, an dem die Klassenleitung leider nur wenig Zeit mitgebracht hatte.
Es begann mit einem Frage-Antwort Spielchen wo wir zunächst berichten sollten wie es unserem Sohn wohl ginge. Da sie eingeladen hatten, haben wir zunächst gefragt wo das Problem mit unserem Sohn konkret wäre, da wir annahm, sein Verhalten hätte eventuell gewalttätige Züge angenommen, was leider in dieser Schule nicht selten ist. Daraufhin wurde das Gespräch etwas ausweichender und es wurde berichtet, dass er Probleme hätte den Unterricht zu folgen, sich bei hohem Lärmpegel die Ohren zu halten würde und seine Aufgabenblätter nicht vollständig bzw. sehr langsam arbeiten würde. Dann musste sie leider eine Ersatzstunde leisten, so dass wir das Gespräch allein mit der Sonderpädagogen fortführten. Also kein Wort über Sonderpädagogischen Förderbedarf oder Ähnliches …
Da wir durchaus mitbekommen hatten, dass der Wille unseres Sohnes zum Schulgang nach den Herbstferien stark abgenommen hatte und wir dies in Verbindung mit eines Hortunfall sahen, haben wir diesen Sonderpädagogen darüber in Kenntnis gesetzt. Überrascht musste feststellen, dass Weder über den Unfall, noch den Zuzug aus einem anderen Bundesland und auch nicht über unsere Bemühungen die körperliche Übergrifflichkeiten seitens anderer Schüler auf unseren Sohn einzugrenzen, wusste. Besonders die Übergriffigkeiten sollten tunlichst vermieden werden, da unser Sohn bis Weihnachten von den Ärzten einen schonenden Umgang mit seinen inneren Organen verordnet bekommen hat. Die gleiche „Panne“ mussten wir leider auch schon bei der Sportlehrerin beobachten, die auch von alledem nichts wusste.
So war das erste Gespräch sehr stark durch den Unfall und der damit verbundenen Wesensveränderung geprägt, führte aber durchaus zu einem Konsens über konkrete Schritte seitens der Schule und auch durch uns. So wurde unser Sohn von den Kindern in seinem direkten Umfeld weggesetzt, die ihn schon mehrfach in den Bauch geboxt hatten oder auch vermutlich an dem Unfall beteiligt waren. Unsere Seite haben wir begonnen mit psychologischer Hilfe den Unfall aufzuarbeiten und uns auf Rat der Sonderpädagogen nach einer alternativen Schule umgesehen.
Des weiteren schilderte die Sonderpädagogen ihre kurzen Beobachtungen über unseren Sohn, den sie als zurückhaltenden, kreativen aber leider auch leicht abzulenken Jungen kennengelernt hatte, der besonders bei einem hohen Lärmpegel Konzentrationsproblem hat.
Diese Schilderungen beunruhigten uns sehr - allerdings überraschen sie auch nicht sonderlich da wir unseren Sohn durchaus in der Schilderung wiederfanden. Was den Kenntnisstand in Mathematik und Deutsch betraf, konnten wir allerdings die von der Klassenleitung genannten „katastrophale Situation“ nicht bestätigen, da er er durchaus in der Lage war, seine Hausaufgaben, zwar langsam aber immerhin richtig, zu machen.

Nach den Weihnachtsferien konnten wir feststellen, dass unser Sohn von seinen Peinigern weggesetzt wurde, was uns positiv stimmte. Leider mussten wir auch von unserem Sohn erfahren, dass dieser über „Beobachtungen“ durch Dritte berichtete, die uns etwas nachdenklich stimmen. Auf Nachfrage bei der Klassenlehrerin blockte diese und sagte, dass diese Beobachtungen normal sein und grundsätzlich nicht mit den Eltern kommuniziert werden. Des weiteren würden weitere Gespräche nur noch zusammen mit der Schulleitung möglich sein da Ihr diese (das erste und einzige) Gespräch zu stressig sein.
Da uns dieses Verhalten äußerst zweifelhaft vorkommt und keineswegs sich mit der Absprache durch die Sonderpädagogen deckt, sind wir nun etwas irritiert und vermuten das hier schon vollendete Tatsachen geschaffen werden. Auch hatten wir uns inzwischen in die Rechtslage in Brandenburg etwas eingelesen und auch die Handreichung zur Einleitung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs gefunden. Dadurch sind wir nun alarmiert, da wir die dort genannten notwendigen Schritte seitens der Schule deutlich wiedererkennen. Allerdings fehlte das Informationsgespräch der Eltern über die Einleitung dieses Verfahrens, was in Brandenburg offenbar rein informativen Charakter hat und kein Mitspracherecht der Eltern vorsieht. Auch hatten wir In Erfahrung gebracht, dass eine Eingliederungshilfe oder eine zusätzliche sonderpädagogische Fachkraft nur über eine Diagnose des Förderbedarfs „Lernen“ möglich ist. Die Folgen einer solchen Einstufung können dann eine inklusive Beschulung sein oder eine Sonderschule allerdings mit äußerst eingeschränkten Aussichten auf einen vernünftigen Abschluss. Die Umsetzung dieses Förderbedarf erfolgt im Regelfall durch differenzierten Unterricht der in der Praxis ein eingeschränkten Umfang beinhaltet welcher natürlich mittelfristig ein Aufschluss zum Regelunterricht unmöglich macht. Uns ist durchaus bewusst, das diese nüchterne Darstellung konträr zu den Darstellung der entsprechenden Informationsseiten des Schulministeriums steht aber letztendlich genau dem, in diversen Foren dargestellten, reellen Weg vieler Kinder entspricht welche letztendlich auf einer Sonderschule endet.

Nun sehen wir unser Sohn keineswegs als lernbehindert an, und sind vor allem von der kurzfristigen Einschätzung seitens der Schule, deren Kommunikationsbereitschaft und der inoffiziell geäußerten Zielsetzung, der Beantragung einer zusätzlichen Fachkraft, erschüttert.
Ich möchte hier noch mal betonen, dass dies vor dem ersten Halbjahreszeugnis beim einem Kind welches kurz davor umgezogen und ein schweren Unfall hatte, vorgenommen wird und nicht wie in anderen Bundesländern üblich nach dem dritten Schuljahr.
Des weiteren sind wir keineswegs davon überzeugt dass eine zusätzliche Fachkraft in dem Umfeld dieser Schule das Problem lösen könnte, da es schlicht und ergreifend an Platz in der Klasse und einem Differenzierungsraum mangelt. Im Gegenteil sehen wir hier die reichlich belegte Taktik der Schule eher darin, das Jahr für Jahr die erneute Überprüfung des Förderbedarf ohne unser Zutun immer wieder erneuert wird und er letztendlich keinen vernünftigen Abschluss machen kann.

Da wir in den nächsten Tagen wahrscheinlich des Rätsels Lösung erfahren werden, würde uns interessieren, ob jemand ähnliches in Brandenburg erlebt hat?
Ist es wahr das wenn dieses Verfahren, einmal angestoßen, wirklich ohne unsere Zustimmung nicht mehr aufzuhalten ist, womit uns auch der Weg in andere Schulen schwerer gemacht wird?
Im besonderen interessiert uns, ob dies eine „normale Vorgehensweise“ im ersten Halbjahr nach der Einschulung ist und ob hier nicht formal einiges schief gelaufen ist.

Wir sind für jede Hilfe dankbar da die Rechtslage nach unserem Kenntnisstand den Eltern kaum Mitsprache zugesteht was in anderen Bundesländern deutlich besser ist.

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Ich würde zwei Sachen sofort Montag früh in Angriff nehmen:
1. einen Anwalt für Schulrecht/Verwaltungsrecht kontaktieren und einen raschen Termin vereinbaren,

2. eine andere Schule suchen, ggfs. Schule in freier Trägerschaft (darunter zählen auch konfessionelle).

Ich weiß ja nicht, in welchem Teil BBRs ihr wohnt, aber wenn das nicht der nähere Speckgürtel Berlins ist mit vielen Zugewanderten, dann kann es schon eher rauh zugehen.

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Ich kann auch nur dringend dazu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, alles genau zu dokumentieren und möglichst eine andere Schule zu suchen. Dir Gespräche mit Direktor ggf auch nur mit Anwalt.

Ich kenne leider auch aus anderen Bundesländern dieses Vorgehen und dass das ziemlich in Kampf ausarten kann.

Drücke euch die Daumen, dass ihr was besseres findet!

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Besten Dank Ahorn 23 und 4Frechdachse für die schnelle Rückmeldung,
Unser erster Gedanke - und das ist bei uns keineswegs normal so - war natürlich die anwaltliche Hilfe, weil uns dieses Vorgehen geradezu absurd widerrechtlich und vor allem dem willkürlich erschien. Wir haben zwei Anwälte befragt, wobei das erste Gespräch sehr allgemein zum Thema "Sonderpädagogischer Förderbedarf" war und Der zweite Anwalt bestätigte das in Brandenburg die Eltern keinerlei Mitspracherecht haben aber man den Bescheid vom Schulamt anfechten dürfen und damit das Verfahren über Jahre ziehen können. Natürlich kann es unserer Meinung nach nicht der Königsweg sein denn erst mit viel Kosten und Aufwand verbunden und führt sicher zu schlechter Laune in der Schule die letztendlich bewusst oder unbewusst am Kind ausgelassen wird.
Natürlich haben wir auch eine alternative Schule gesucht allerdings ist das um Pflanzen auch von jungen Bäumen besonders wenn diese erst vor kurzem gepflanzt wurden keineswegs erstrebenswert.

Was uns und dem Anwalt helfen würde wäre einer der das nicht als Dauerauftrag sieht sondern auch trotz der bescheidenen rechtlichen Situation der Schule Feuer unterm A.... macht ( entschuldigen Sie die Ausdrucksweise). Wenn jemand einen Tipp hat im Bereich Babelsberg/ Pootsdam wäre ich sehr dankbar.

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Natürlich ist das nicht erstrebenswert. Ich weiss da sehr gut, wie belastend wechseln sein kann.

Nachdem du nun die Gegend geschrieben hast, rate ich noch dringlicher zum Wechseln! Je eher Du das machst, umso weniger vertiefen sich die Probleme. Und umo einfacher ist es vermutlich insgesamt. Denn wenn Dein Sohn bereits Probleme bei sich vermutet/sich einredet, kann es für ihn fast unmöglich werden, überhaupt etwas zu finden. Die Wartelisten bei Schulen können so voll sein, dass kein Kind freiwillig genommen wird, was nicht 08/15 funktioniert.

Die Schule zu etwas zu bewegen, halte ich für nahezu aussichtslos.

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Hallo

Nur so als Idee um Infos zu bekommen / zu finden

Hast du mal im Reha Kids Forum geschaut?
Dort sind ja mehr Eltern unterwegs deren Kids in der Schule Probleme haben und sich dann auch Hilfe holen um ihre Rechte durchzusetzen...
Ggfls gibt es da Infos/ Tipps

Oder auf FB in ähnlichen Gruppen?
Oder in FB Gruppen wo es um ADHS/ADS/HB geht- weil im Grunde die Kids ja auch oft anders wahrgenommen werden ( Schule) und da genauso solche Aktionen laufen wie bei Euch.

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Besten Dank Else22 - bei beiden Gruppen bin ich aus gegebenen Anlass auch aktiv .....

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Hallo,

ich kann von dem Vorgehen in NRW sprechen und kaum glauben, dass in Brandenburg dir von dir beschriebenen Vorgänge herrschen.
In NRW sind Klasse 1 und 2 eine flexible Eingangsstufe, d. h. das Kind kann 1, 2 oder 3 Jahre in dieser Stufe verbringen, ohne dass bspw. eine Wiederholung auf die Schulbesuchsjahre angerechnet. Wird beobachtet, dass das Kind Schwierigkeiten hat, wird den Eltern angeraten, die 1. oder 2. Klasse zu wiederholen. Sollten die Lernschwierigkeiten weiter anhalten, kann durch die Schule eine AO-SF Verfahren eröffnet werden, dem die Eltern allerdings mit ihrer Unterschrift zustimmen müssen. Die Eltern können aber auch ohne Wiederholung der Eingangsstufe die Schule bitten eine AO-SF zu eröffnen.

Wird einem Kind ein Förderbedarf Lernen bescheinigt, wird dieser jährlich überprüft und den Eltern in einem Gespräch erläutert. Auch da sollten die Eltern die Information mit ihrer Unterschrift bescheinigen.

Gerade bei den Förderplangesprächen wird immer wieder individuell festgelegt, ob der Förderbedarf Lernen ggf aufgehoben werden kann. Der Förderbedarf Lernen ist nicht auf immer und ewig festgeschrieben. Sofern abzusehen ist, dass das Kind den Hauptschulabschluss schaffen kann, muss der Förderbedarf aufgehoben werden. Das kann auch schon früher sein als erst in Klasse 9.

Alles Gute für euch