kann mir das kind weggenommen werden?

hallo ihr lieben,
ich bin 19 jahre alt und aktuell im 7ten monat schwanger und nicht mehr mit dem kindesvater zusammen. dieser droht mir jtz allerdings mir mein kind wegzunehmen mit der begründung das ich mit meinem anderen ex zusammen wohne,mit dem ich fast wieder zusammen bin und weil ich aktuell bürgergeld bekomme und er arbeitet. kann er mit diesen begründungen das kind wegnehmen lassen?ich würde gerne wieder arbeiten aber das geht ja aufgrund dessen das ich wie besagt schwanger bin nicht,und ich habe ja dann noch ein jahr mutterschutz. ich weiß leider nicht mehr weiter und hab angst das es wirklich so kommt. mein kind ist mir heilig auch wenn es noch nicht geboren ist liebe ich es so sehr. ich hoffe das mir jemand helfen kann.

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Du kannst da wohnen, wo du willst. Lass dir keine Angst einjagen. Der Vater des Kindes muss Unterhalt zahlen. Und ich hoffe, du hast bisher kein gemeinsames Sorgerecht unterschrieben (bist ledig, getrennt, also hast du automatisch alleiniges Sorgerecht). Und gib dem Kind bitte auch deinen Nachnamen.
Informiere dich noch bei Caritas. Alles Gute.

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Nein, geteiltes Sorgerecht höchstwahrscheinlich, aber komplett wegnehmen ist nicht so einfach. Lass dich mal beim Jugendamt beraten

Alles Gute weiterhin

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Es gibt kein geteiltes Sorgerecht.

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Aso?

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Du kannst auch schwanger arbeiten.

Du hast 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Danach kannst du theoretisch auch wieder arbeiten. Such am besten schon jetzt eine gute Kita oder Tagesmutter. Je nach dem wo du wohnst sind die Plätze knapp. Wenn du ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten möchtest, dann such am besten schon jetzt.

Glaubst du, es ist eine gute Idee, mit einem Typen zusammen zu wohnen, mit dem du "fast" wieder zusammen bist in der Zeit von Geburt und Wochenbett? Dein Kind und du ihr braucht eine sehr stabile Umgebung. Kannst du übergangsweise zu deinen Eltern oder einer Freundin und von dort eine eigene Wohnung suchen?

Der Kindsvater kann dir das Kind nicht wegnehmen, das kann nur das Jugendamt mit begründeten Sorgen. Er hat als Vater aber genauso Anspruch auf das Kind wie du auch. Er kann geteiltes Sorgerecht einklagen und Umgangszeiten mit dem Kind.

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Es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Nur gemeinsames.

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Ob gemeinsames oder geteiltes.. jeder meint das Gleiche. 🤷‍♀️

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Nein, er kan dir euer Kind nicht wegnehmen.

Allerdings ist Schwangerschaft kein Grund nicht zu arbeiten. Du hast ja dann länger schon nicht gearbeitet, wen du Bürgergeld beziehst.

Lebst du mit dem anderen Mann zusammen?

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
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Hast du das beim Amt angegeben, das du mit dem anderen zusammen wohnst?
Evtl hast du dann nämlich keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld.

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Mach dir keine Sorgen.

Solange dein Kind bei dir gut aufgehoben ist kann dir keiner das Kind wegnehmen.
Das geht nur bei berechtigten Sorgen seitens des JAs

Mutterschutz besteht nur 6 Wochen vor und 6 Wochen (Glaube ich waren es) nach der Geburt. Rein theoretisch wenn du für die Betreuung des Babys sorgst kannst du dann wieder arbeiten gehen.
Doch seien wir ehrlich viele wollen das erste Lebensjahr miterleben und nehmen sich ein Jahr Elternzeit.

Würde aber schon anfangen zu schauen wie du dein Kind betreuen lässt wenn es ein Jahr alt ist und alle Hebel und Schalter drücken damit du dann arbeiten gehen kannst.

Und wie alle hier sagen: Dann geh doch arbeiten.

Ist leichter gesagt als getan.. denn ich kenne kaum ein Arbeitgeber der offensichtlich eine Schwangere unter Vertrag nimmt die in 2 Monaten wieder ausfällt weil der Mutterschutz greift.

Der Kindsvater wird nur mit dir das Sorgerecht haben.. er wird also die gleichen Rechte und Pflichten haben wie du als Mutter, aber du als Mutter hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. SOLANGE es keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechtes. haben die Eltern die gemeinsame elterl. Sorge, haben auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht (außer es wird vom Gericht einem, oder beiden Elternteilen entzogen)

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Ja gut.. wusste nicht wie ich es betiteln soll.

Nur ein Elternteil hat das "Recht" das das Kind bei dem lebt.
Nicht nur zum Besuch. Das meinte ich damit.

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Dein Freund kann und darf dir dein Kind nicht einfach wegnehmen nur weil du mit Jemandem zusammenlebst, der ihm nicht passt.

Ich empfehle dir unbedingt eine Beratungsstelle aufzusuchen, wo man dir als Alleinerziehende zu Sorgerechtsfragen, Elternzeit im Bürgergeldbezug, finanzieller Unterstützung usw. Auskunft geben kann. Das kann z.B. SkF, Awo, Caritas oder der Soziale Dienst deines Wohnortes leisten. Es gibt viele Möglichkeiten. Erkundige dich mal wer alles bei dir vor Ort ist. Es gibt auch Wohnheime für junge Mütter, vielleicht wäre das was für dich? Da hast du einen privaten Bereich für dich und dein Kind und immer andere Mütter und fachkundige Betreuer in der Nähe.

Hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung? Falls nicht, könntest du dich jetzt noch für eine Ausbildung mit Beginn im Sommer 2024 bewerben. Du hast kein Jahr Mutterschutz und solltest im wahrsten Sinne des Wortes daran arbeiten, aus dem Bürgergeldbezug heraus zu kommen.

Viel Glück und alles Liebe für dich!

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Der Vater kann dir euer Kind nicht wegnehmen, das kann nur das JA , aber nur wenn es Gründe gibt.

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auch, wenn es dich nun vermutlich aufregt (zumindest schließe ich auf deinen oben ausgeblendeten Beitrag, dass meine Worte dich aufregen)...nein, das JA kann kein Kind auf Dauer (und darum geht es hier) wegnehmen, oder zum Vater geben.....

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eine schwangerschaft ist keine krankheit und selbstverständlich kannst du arbeiten gehen. auch hast du nach der geburt nicht ein jahr mutterschutz, sondern es sind nur 8 wochen.

nach der geburt hat er das recht die vaterschaft anzuerkennen, das recht auf umgang mit seinem kind und gemeinsames sorgerecht. wenn er genügend einkommen hat, spricht nichts dagegen, dass er das kind zu sich holt und in elternzeit geht. er nimmt dir ja nichts weg, was dir gehören würde. wir sprechen von einem kleinen gegenstand.

hat er also gut gründe, kann er das problemlos gerichtlich durchsetzen.

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Das müssen dann aber schon extrem gewichtige Gründe sein, dass ein Säugling der Mutter weggenommen und zum Vater gegeben wird. Spätestens wenn sie stillt, wird es wahrscheinlich fast unmöglich (außer höchstens vielleicht Kindeswohlgefährdung).

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wie gesagt wird ihr nichts weg genommen, dass ihr nicht gehört. es ist ein kleiner mensch und wenn er genügend einkommen hat, ein gesichertes betreuungskonzept und das stabilere umfeld, dann kann er das kind direkt nach geburt zu sich holen. stillen ist kein beweggrund das zu verhindern. es gibt genügend gute säuglingsnahrung.

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