Umgang wenn Vater im Ausland lebt

Hat jemand Erfahrung wie das Gericht dann Umgangsregelungen festlegt? Mein Ex (waren nicht verheiratet), verlangt mind. jeden 2. Tag für mehr als 2 Std., immer wenn er hier ist, halte ich persönlich aber nach derzeitigem Stand zuviel verlangt. Er hat keinen richtigen Bezug zu unsere Tochter (9Mon. alt), weigert sich deutsch zu lernen, kennt ihren (verzögerten) Entwicklungsstand nicht und ist auch nicht bereit sich damit auseinander zu setzen, sich was zeigen zu lassen oder langsam etwas aufzubauen. Hab ihm angeboten, dass er sie 2x pro Woche für 2 Std. sehen kann und wenn es mit den beiden klappt kann es gesteigert werden. Will er leider nicht. Mediationsgespräche mit unseren Anwälten und/oder dem Jugendamt um eine Lösung zu finden, hat er abgelehnt. Was wird da jetzt bei Gericht auf mich zukommen?

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Ich verstehe nicht was du meinst.

mfg

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Also ob der Vater im Ausland lebt spielt dabei keine Rolle. Du und vorallem das Kind lebt in Deutschland, also gillt deutsche Rechtssprechung. Scheint aber nahes Ausland zu sien wenn er sie alle 2 Tage holen will.
Was vor Gericht auf dich zu kommt, nachdem Jugendamtsversuche scheiterten, kann ich dir nicht sagen, da bist du der Willkür des Gerichts ausgeliefert - verkauft er sich und siene Ambitionen gut und erwischt ihr eine Richterin/einen Richter der immer dafür ist das beide Elternteile für das Kind da sind, wird er evtl sein "Verlangen" bekommen und der Auflage das er sich mit dem Entwicklungsstand etc auseinandersetzt.
Deutsch muss er übrigens nicht mit ihr reden.
Was dabei raus kommt wird dir keiner hier sagen können, aber du hast viel dafür getan das es klappt, er sie sieht etc, ich denke das wird das Gericht auch anrechnen.

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Hallo,

für eure Tochter ist es doch toll, dass wenn der Papa in Deutschland ist, er sie oft sieht! Für kleine Kinder sind schon zwei Tage eine lange Zeit und daher ist es besser, je häufiger und in kürzeren Abständen der Umgang ist. Daher finde ich alle 2 Tage a 2 Std. eine gute Lösung.

Allerdings sollte er sie die erste Zeit nicht alleine haben. Das wäre wirklich zu viel für eure Tochter wenn er sie dazwischen Wochenlang/Monatelang nicht sieht.

Was bei Gericht auf dich zukommt, wird dir sicherlich keiner sagen können. Da sind auch sicherlich noch mehr Faktoren, z.B. wie oft und wie lange kommt er nach Deutschland etc. wichtig.

LG janamausi