Ab wann werden die Kosten einer Tagesmutter vom Jugendamt erstattet?

Hallo ich weiß nicht ob die Frage hier richtig ist.Ich würde gerne wieder einige Stunde in meinem Beruf arbeiten gehen.Da ich aber verheiratet bin und mein Mann selbst berufstätig ist,würde ich gerne mal wissen,ab wann man die Kosten für die Tagesmutter vom Jugendamt erstattet bekommt.
Mein Mann bekommt ca.1600€ am Ende des Monats ausgezahlt.
Hätte ich da trotzdem Anspruch auf Erstattung der Kosten?Sonst würde bei meinem Lohn sicher +/-0 heraus kommen,da ich nur teilzeit arbeiten möchte und der Weg bis zur Arbeit allerdings 23 km( eine Fahrt)in Anspruch nehmen würde.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir weiter helfen.

Danke schon mal im Voraus.
Lg katrin

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Hallo,


ich finde diese Seite sehr informativ, da stehen viele Infos um die Kindertagespflege:
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/bmfsfj/generator/Publikationen/kindertagespflege/1-Wegweiser-zur-kindertagespflege-fuer-eltern-und-tagesmuetter/1-4-finanzierung-der-kindertagespflege.html


LG Mella

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Hi!

Bei uns in Dreden ist es wie folgt:

Gehen beide Arbeiten, haben die Eltern Anspruch auf eine Tagesmutter übers Jugendamt oder eben Krippe. Man zahlt nur einen Teil dazu. Das sind bei uns für 7,5-9h tgl. 176€ im Monat. Hinzu kommt noch 3€ tgl. Essengeld.
Wenn man meint, man verdient zu wenig, dann geht man zum Jugendamt mit all seinen Unterlagen (vorher erkundigen, was alles benötigt wird) und beantragt eine Ermäßigung/ Befreiung. Die rechnen das alles durch und sagen dir direkt, ob du die Kosten erlassen bekommst.
So ist es bei uns.

LG Romy

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Die Auflagen der Kostenerstattung sind überall - von Komune zu Komune verschieden und auch unterschiedlich hoch. Wendet euch an euer Jugendamt, bzw. - da die Berechnung oft sehr kompliziert ist, das pauschale Aussagen nutzlos sind- stellt den Antrag.

LG sissy