Verfall von Urlaub wegen Schwangerschaft/Mutterschutz

Hallo zusammen,

Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen. Vor kurzem haben wir die eine neue Arbeitszeitregelung bekommen, die beinhaltet, dass wir zum Jahresende unsere gesamten Überstunden und Urlaub auf 0 setzen sollen. Ist ja alles gut und schön soweit.
Ich hatte auch vor meinem offiziellen Start in den Mutterschutz alles an freien Tagen verplant, welches schon ein bisschen für Ärger sorgte, da es insgesamt 4 Wochen sind.
Jetzt ist es so, dass ich ab nächster Woche Mittwoch in den Urlaub gehen würde, aber ich bis Ende nächster Woche krankgeschrieben bin. Verfallen meine Urlaubstage jetzt, die ich nicht nehmen kann? Es ist ausgeschlossen, dass ich den Urlaub dieses Jahr noch nehmen kann. Oder gehen die in die Zeit für nach der Elternzeit über?
Vielen Dank schon einmal für Antworten.

Liebe Grüße

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Nein, sie verfallen nicht. Sie müssen dir ausbezahlt oder nach der Ez gegeben werden.

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Ok, danke für die Antwort.

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Dürfen natürlich nicht ausbezahlt werden! Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses!

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Warum kannst Du bis zum Ende des Jahres deinen noch offenen Urlaub nicht mehr nehmen? Aus betrieblichen Gründen? Wann beginnt Dein Mutterschutz? Kannst Du nicht nach der Krankschreibung, also ab übernächste Woche, den Urlaub nehmen?

Les Dir mal das Bundesurlaubsgesetz durch:

§7: (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. -> eure neue Arbeitszeitregelung ist also rechtskonform

§9: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Außerdem gilt für dich dann noch das Bundeselterngeldgesetz:
§17: (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Also wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dass Du dieses Jahr noch deinen restlichen Urlaub nehmen kannst, dann verfällt der nicht, sondern bleibt bis nach der Elternzeit bestehen.

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich gehe offiziell am 26.11 in den Mutterschutz und mein Urlaub war so gelegt, das ich nächste Woche Dienstag meinen letzten Tag habe, aber wegen der Krankschreibung, habe ich ja wieder 3 Tage offen.
Ich wollte nur gern Bescheid wissen, ob der verfällt. Mein Arbeitgeber ist da schwierig.

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Nein, der darf dann nicht einfach verfallen

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Bleibt bestehen bis nach der Elternzeit und darf auch nicht ausgezahlt werden.