Frage zur Geburtsurkunde

Hallo Zusammen

Ich hab am 7.7. einen Sohn bekommen und bin vom Vater seit Anfang der SS getrennt.
In der Klinik habe ich die Geburtsurkunde beantragt und habe den Vater nicht angegeben. Nun will er die Geburtsurkunde von mir haben.
Ist das zwingend notwendig Ihn als Vater eintragen zu lassen und hat das Einfluss auf die Unterhaltszahlungen?
Wie steht es mit dem Sorgerecht?
Danke für Eure Hilfe...

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Hallo,

also ich habe den Vater auch nicht eintragen lassen. Beide Kinder haben keinen eingetragenen Vater in den Geburtsurkunden die ich zu Hause habe.
Allerdings wird es meines Wissens nachgetragen beim Standesamt sobald die Vaterschaft anerkannt wurde.
Würde ich nun eine neue Urkunde brauchen so würde der Vater eingetragen sein.

Ich denke nicht das du ihm die Urkunde aushändigen musst, dürfte für die Zahlungen keine Rolle spielen.

Sorgerecht liegt soweit nicht anders beim Jugendamt beantragt bei der Mutter.

Zur Not wirklich zum zuständigen Jugendamt gehen und sich informieren.

LG Steffi

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Hallo

Nein, es wird nur nachgetragen, wenn die Mutter es will.

Das hat nichts mit der Annerkennung zu tun.

Bianca

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Nach der Anerkennung steht auf jeder Geburtsurkunde der Vater mit drauf. Die die man daheim hat wird natürlich nicht mehr bearbeitet..

aber sollte eine Geburtsurkunde benötigt werden (wird eh nur eine aktuelle angefordert) dann bekommt man nur noch eine auf der auch der Vater draufsteht!

lg

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Hallo.

So lange er als Vater nicht anerkannt ist, hat er auf der Geburtsurkunde nichts zu suchen.
Wird er dann als Vater festgestellt (über eine Vaterschaftsfeststellungsklage) oder erkennt er die Vaterschaft an (kann er beim Jugendamt oder Standesamt machen, musst Du dabei sein, um dem zuzustimmen), bekommt das Standesamt automatisch Meldung und er wird auf der dort vorliegenden Geburtsurkunde nachgetragen ... auf der Geburtsurkunde, die Du daheim hast, kannst Du ihn, muss ihn aber nicht zwingend nachtragen lassen. Wenn man sich nach der Feststellung/Anerkennung dann eine Geburtsurkunde (also eine Kopie) beim Standesamt holt, steht er mit drauf.

Das Sorgerecht hat damit gar nichts zu tun ... das bekommt er nur, wenn Du dem zustimmst.

Unterhaltspflichtig wird er für Dich und das Kind, sobald er als Vater festgestellt ist oder die Vaterschaft anerkannt hat.

Richte am Besten eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die kümmern sich um alles weitere:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html

Und außerdem würde ich ihn mal fragen, wozu er die Geburtsurkunde haben will ... ich würde die nämlich nicht so ohne weiteres rausrücken an Deiner Stelle.

Gruß von der Hedda.

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Danke für eure Hilfe.
Er pocht darauf dass er die Hälfte des Sorgerechts bekommt und ich habe ihm aber zu verstehen gegeben dass ich das nicht möchte weil er mir die SS zur Hölle gemacht hat und mich wo es nur ging hängen gelassen hat.
Jetzt meint er, er könne mal ab und zu wenn es ihm das Kind wieder einfällt kommen.
Ich traue ihm gar nicht und rücke die Geburtsurkunde nicht einfach so raus.
Darum habe ich euch zur Sicherheit gefragt ob es notwendig ist sie ihm zu geben, so wie er mir das gesagt hat.
Umgangsrecht soll er ja haben, aber das Sorgerecht würde ich gern allein behalten oder habe ich da was zu befürchten wegen diesen neuen Gesetz ?

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Die Geburtsurkunde benötigt er für die Vaterschaftsanerkennung. Etwas anderes kann er damit auch gar nicht anfangen, da er ja nicht drin steht.

Lg Elli

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Hallo,

DU hast automatisch das alleinige SR. Der Vater steht nicht in der GEb Urkunde.
Davon mal hat er die Vaterschaft schon anerkannt? Falls nicht braucht er eh nicht rumpupen, wie sollen die wissen das er da ist.

Also bei mir war es so.
Getrennt u erfahren das ich ss bin
in der ss viel Streit
Kind geboren
Beistandsschaft eingerichtet - Vater angegeben
Vaterschaftstest
Vaterschaft anerkannt
Unterhalt gezahlt

nach dem langen hick hack steht er natürlich nicht in der Geb Urkunde.

Angeben solltest Du ihn schon, sonst gibt es kein Unterhalt. Logisch.
Unterhalt hat aber NICHTS mit Sorgerrecht und Geb Urkunde zu tun.

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Sorry, aber das hier ist Dummfug:
> nach dem langen hick hack steht er natürlich nicht in der Geb Urkunde. <

Er wird nicht auf der Geburtsurkunde drauf stehen die du zu Hause hast, aber beim Standesamt ist er als Vater des Kindes eingetragen. Die bekommen dann eine Meldung und es wird eine Randnotiz hinzugefügt.

Grüße

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"hat das Einfluss auf die Unterhaltszahlungen? "

Natürlich! Wieso sollte jemand Unterhalt zahlen, der nicht mal offiziell der Vater ist?